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Gewerblicher Rechtsschutz

EUROPEAN PATENT ATTORNEY |
EUROPEAN TRADEMARK AND DESIGN ATTORNEY

WIE SIE UNS
ERREICHEN

Kontakt

Telefon: +49 (0) 6721 – 99 50 40
Telefax: +49 (0) 6721 – 99 50 41

Anschrift

MÜLLER IP
Patentanwalt
Schwester-Steimer-Weg 4
D-55411 Bingen

Müller IP – Unser Vorgehen

Transparent, fair und verständlich

Ihr Patentanwalt erarbeitet die Schutzrechtsanmeldung mit Blick auf den maximalen Schutz Ihrer Innovation.
DER PATENTANWALT

Auf dem Gebiet der Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs bietet Ihnen unsere Kanzlei breitgefächerte Kenntnisse und umfassende Erfahrungen.

Unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und ökonomischen Interessen beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

 

KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemeinsam mit Ihnen bespricht Ihr Patentanwalt Jochen Müller mögliches Vorgehen und Erfolgsaussichten für den Schutz Ihrer Innovation.

ANGEBOT ERHALTEN

Leistungen und Kosten detailliert im Überblick.

RECHERCHIEREN

Selbstverständlich beraten wir zu Recherchestrategien, um Chancen & Risiken zu beurteilen

ANMELDEN

Ihr geistiges Eigentum sicher schützen.

Ausarbeitung, Einreichung & weitere Betreuung von Schutzrechten.
ÜBERWACHEN

Überwachen, Aufrechterhalten & Verteidigen von Schutzrechten.

 

Patentanwalt

Müller IP – Tätigkeitsgebiete

Erfahrungen & Kenntnisse

Müller IP berät und vertritt Erfinder und Unternehmen auch bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer Schutzrechte sowie deren Lizenzierung.
Tätigkeitsgebiete

Auf dem Gebiet der Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs bietet Ihnen unsere Kanzlei breitgefächerte Kenntnisse und umfassende Erfahrungen.

Unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und ökonomischen Interessen beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.

Zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten gehören:

  • Ausarbeitung, Einreichung und weitere Betreuung von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen bis zur Erteilung bzw. Eintragung der Schutzrechte
  • Recherchen
  • Überwachungen
  • Aufrechterhaltung von Schutzrechten
  • Gutachten
Wir vertreten und beraten Sie auch bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer Schutzrechte sowie deren Lizenzierung.

Müller IP – News

Bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Patentanmeldung
Kanzlei für Patentanmeldung

Müller IP – Historie

Kanzlei seit 1971

Müller IP berät und vertritt Erfinder und Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des geistigen Eigentums.
Über Uns

Die Kanzlei besteht seit 1971 in Bingen und wurde von Bernd Becker gegründet, der sich 1996 mit Hans-Peter Aue aus Wiesbaden zusammenschloss.

Jochen Müller begann seine Tätigkeit 1997 in Bingen. Zwischen 2015 und 2023 wurde die Sozietät unter dem Namen Müller & Aue geführt. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Herrn Aue wurde die Kanzlei 2024 in Müller IP umbenannt.

Patentanwalt Dipl.-Ing. Jochen Müller
Geboren 1966 in Ingelheim, Studium des allgemeinen Maschinenbaus in Essen.
Seit 1997 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig.

European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney

Internationale Partner

Für die Erzielung des notwendigen Schutzes mittels verschiedener technischer und nicht technischer Schutzrechte im In- und Ausland stehen wir Ihnen – auch gemeinsam mit unseren internationalen Partnern – zur Seite.
Patent

Grundlagen

Patent & Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre eigene Erfindung vor Nachahmung.

Um eine Erfindung patentieren zu können, muss diese ein technisches Problem lösen. Daher kommen Patente insbesondere für technische Produkte und Verfahren zur Anwendung. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein Patent anzumelden:

  • die Erfindung muss ein technisches Problem lösen
  • die Erfindung muss neu und erfinderisch sein
  • die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein

 

Patent: Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung, das dem Inhaber das exklusive Recht gewährt, die Erfindung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel bis zu 20 Jahre, kommerziell zu nutzen. Um patentiert zu werden, muss eine Erfindung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das Patent schützt die Funktionsweise, die technische Lösung eines Problems.

Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet und schützt ebenfalls technische Erfindungen. Im Vergleich zum Patent sind die Anforderungen an die erfinderische Höhe oft niedriger, und der Schutz ist kürzer, in der Regel 10 Jahre. Gebrauchsmuster eignen sich besonders für kleinere technische Verbesserungen und bieten einen schnelleren und kostengünstigeren Schutz. Im Gegensatz zum Patent werden Gebrauchsmuster in vielen Ländern nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft, bevor sie eingetragen werden.

MARKE

Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Formen oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Marken spielen eine wichtige Rolle im Wirtschaftsleben, da sie dem Verbraucher helfen, Produkte oder Dienstleistungen aufgrund ihrer Qualität, ihres Ursprungs oder anderer Merkmale zu identifizieren. Sie dienen auch als Marketinginstrument, indem sie ein Image oder eine Identität für ein Produkt oder eine Dienstleistung schaffen, das die Kundenbindung stärkt. Rechtlich gesehen bietet eine eingetragene Marke ihrem Inhaber exklusive Rechte, die es ihm erlauben, gegenüber Dritten, die die Marke ohne Genehmigung verwenden, Ansprüche durchzusetzen.

Design

Ein Geschmacksmuster, auch bekannt als Design, im Kontext des Schutzrechts, ist eine Form des gewerblichen Rechtsschutzes, die das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon schützt. Dies umfasst Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder Materialien des Produkts selbst oder seiner Verzierung. Der Schutz eines Geschmacksmusters zielt darauf ab, die ästhetische oder ornamentale Aspekte eines Gegenstandes zu sichern, nicht dessen technische oder funktionale Merkmale.

Die Registrierung eines Geschmacksmusters gewährt dem Inhaber exklusive Rechte, die es ihm ermöglichen, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung Produkte herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu verkaufen oder zu importieren/exportieren, die ein Design aufweisen, das dem geschützten Muster identisch ist oder dem geschützten Muster beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck vermittelt.

Der Schutz eines Geschmacksmusters ist zeitlich begrenzt, in vielen Rechtsordnungen für bis zu 25 Jahre, vorausgesetzt, dass das Muster in festgelegten Abständen, üblicherweise alle fünf Jahre, erneuert wird. Die genauen Bedingungen und die Dauer des Schutzes können je nach Land variieren, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Geschmacksmustern haben.